Google muss Suchergebnisse vergessen
Google hat vor dem Europäischen Gerichtshof eine schwere juristische Niederlage erlitten, mit dramatischen Folgen für den Konzern: Bürger können von Suchmaschinen verlangen, sensible persönliche Informationen zu streichen. Der Europäische Gerichtshof hat das „Recht auf Vergessen“ im Internet gestärkt. Google muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshof unter Umständen Verweise auf Internetseiten mit sensiblen persönlichen Daten aus der Ergebnisliste seiner Suchmaschine löschen. Ein Spanier hatte sich bei der Datenschutzbehörde seines Landes über Google beschwert, weil er seine Privatsphäre verletzt sah. Wenn er seinen Namen googelte, fand er Hinweise auf eine Zwangsversteigerung seines Hauses, die 15 Jahre zurücklag: In Googles Trefferliste stand ein Link auf einen Beitrag der Tageszeitung La Vanguardia aus dem Jahr 1998. Dort wurde die Versteigerung eines Grundstücks angekündigt, weil der Mann zu viele Schulden bei der Sozialversicherung angehäuft hatte. Die Pfändung sei seit Jahren vollständig erledigt und verdiene daher keine Erwähnung mehr.
Kommentar verfassen