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AHV-Ausnahme für Hilfsjobs von jungen Erwachsenen

„Sackgeldjobs“ wie Babysitten und Aufgabenhilfe sollen von den AHV-Beiträgen befreit werden. Der Bundesrat befürwortet eine entsprechende Motion, will die Ausnahmeregelung aber nur für Angestellte bis 25 Jahre und einen Lohn von bis zu 750 Franken pro Kalenderjahr zulassen. Eine weitergehende Befreiung auch für Arbeitnehmende über 25 Jahre sowie für Tätigkeiten, die keine «Sackgeldjobs» darstellen, stehen für den Bundesrat nicht zur Diskussion. In diesen Fällen kumulierten die Einsätze regelmässig so, dass sie gesamthaft einen Hauptverdienst bildeten und von der AHV geschützt werden müssten, heisst es in der Stellungnahme des Bundesrates.

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