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Verzollen an Grenze wird einfacher

Ab dem 1. Juli wird das Verzollen an den Schweizer Grenzen einfacher. Wer zum Privatgebrauch oder zum Verschenken Waren im Wert von insgesamt bis 300 Franken einführt, muss keine Abgabe bezahlen. Ausnahmen sind aber etwa Alkoholika, Fleisch und Tabakwaren. Der Bundesrat revidierte die Zoll- und Agrareinfuhrverordnung im vergangenen Frühjahr mit dem Ziel, die Zollverfahren einfacher und effizienter zu machen. Zwei Fragen sollen es Reisenden und Einkaufstouristen und den Zollbeamten leichter machen. Die erste Frage: Haben alle mitgeführten Waren einen Gesamtwert unter 300 Franken? In diesem Fall kann der Einkauf mehrwertsteuerfrei in die Schweiz eingeführt werden – angerechnet werden müssen neu aber auch alkoholische Getränke und Tabakwaren. Ab 300 Franken muss die Abgabe für den gesamten Einkauf bezahlt werden. Die zweite Frage: Werden Freigrenzen für bestimmte Waren überschritten? Ab gewissen Mengen müssen nämlich alkoholische Getränke, Fleisch und Fleischprodukte, Butter, Rahm, Öl, Fett und Margarine sowie Tabakwaren verzollt werden. Für diese Waren erhebt der Bund aus gesundheitspolitischen Gründen oder zum Schutz der Schweizer Landwirtschaft Zoll. Neu gibt es allerdings nur noch fünf statt wie heute 17 Tarifgruppen.

zoll

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