Neuer Mindestlohn in Deutschland
Ab dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland der neue Mindestlohn von 8,50 Euro. Diese neue Regelung macht es geringqualifizierten Menschen auf dem Arbeitsmarkt schwer. So müssen Arbeitgeber diese künftig stärker fördern, so dass die erzwungene Lohnerhöhung rentiert. Im schlimmsten Fall müssen die Arbeitnehmer mit einer Kündigung rechnen. Arbeitslose ohne gute Ausbildung werden es zudem schwerer haben, eine neue Anstellung zu finden. Es wird damit gerechnet, dass Arbeitgeber nicht bereit sind, für ihre gleichbleibenden Leistungen mehr zu zahlen als vor dem erhöhten Mindestlohn. Die Integration von Geringqualifizierten brauche dazu eine Strategie auf drei Handlungsfeldern. Zum einen muss der Zugang zu einfacher Arbeit erleichtert werden. Dazu darf es keine Beschränkung für flexible Beschäftigungsverhältnisse geben und das Können und die Talente müssen „sichtbar“ gemacht werden. Arbeitslose Geringqualifizierte sollen zudem gezielter gefördert werden, um so ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen.
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