Kein Kopftuchverbot für deutsche Lehrkräfte
Muslimische Lehrkräfte in Deutschland dürfen im Unterricht ein Kopftuch tragen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat ein pauschales Kopftuchverbot für ungültig erklärt. Damit revidiert es einen gegenteiligen Entscheid aus dem Jahr 2003. Die höchsten deutschen Richter kippten ausserdem eine Vorschrift im nordrhein-westfälischen Schulgesetz, mit der christliche Werte und Traditionen bevorzugt werden sollen. Sie benachteilige andere Religionen und sei daher nichtig, hiess es. Ein Kopftuchverbot an Schulen ist nach Ansicht der Richter nur dann gerechtfertigt, wenn dadurch eine „hinreichend konkrete Gefahr“ für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität ausgeht. Eine abstrakte Gefahr reiche nicht aus, hiess es.
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