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St. Gallen gibt als erster Kanton einen Bericht in Leichter Sprache heraus

Die wichtigsten Regeln lauten: Sätze sollen kurz sein, wenig Fremdwörter beinhalten, nur eine Aussage enthalten und aktiv formuliert sein. Da gesetzliche Texte kompliziert formuliert und somit nicht für alle verständlich sind, hat der Kanton St. Gallen als erste Schweizer Verwaltung einen Text in Leichte Sprache übersetzen lassen. Erstellt wurde die Leichte Sprache für Menschen mit einer geistigen Beeinträchtigung, für welche die Lernschwierigkeiten haben oder etwa an Demenz leiden. Die Schweizer Behindertenorganisation Pro Infirmis begrüsst das St. Galler Engagement und verweist darauf, dass die Verwendung einer einfachen Sprache in anderen Ländern eine Selbstverständlichkeit ist: „Deutschland beschäftigt sich seit über zehn Jahren mit Texten, die auch für Menschen mit kognitiven oder psychischen Einschränkungen verständlich sind“, sagt Sprecherin Bettina Ledergerber. Eine Verordnung verlange dort, dass Bundesbehörden gewisse Dokumente in Leichter Sprache zur Verfügung stellten.
Das Bundesamt für Statistik geht davon aus, dass in der Schweiz rund 800 000 Menschen nicht richtig lesen und schreiben können. Da die Schweiz die neue UNO-Behindertenrechtskonvention ratifiziert und vor einem Jahr in Kraft gesetzt hat, wäre sie eigentlich verpflichtet, wichtige Texte generell in eine leicht verständliche Version übersetzen zu lassen. Die Konvention enthält eine Art Recht auf Verständlichkeit: „Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Massnahmen, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen für die Allgemeinheit bestimmte Informationen rechtzeitig und ohne zusätzliche Kosten in zugänglichen Formaten und Technologien, die für unterschiedliche Arten der Behinderung geeignet sind, zur Verfügung gestellt werden.“

Leichte Sprache

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