Deutschland verbietet Sterbehilfevereine
Nach einem Jahr der Beratungen hat der Deutsche Bundestag über eine Neuregelung der Sterbehilfe entschieden: Geschäftsmässige Sterbehilfe soll in Deutschland künftig strafbar sein. Nach mehr als zweistündiger emotionaler Debatte hat die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten für ein Verbot gewerbsmässiger Sterbehilfe gestimmt. Vereine oder Einzelpersonen dürfen künftig keine Beihilfe zum Suizid als Dienstleistung anbieten. Es drohen bis zu drei Jahre Haft, wenn einem Sterbewilligen, etwa einem unheilbar Krebskranken, geschäftsmässig ein tödliches Medikament gewährt wird. Wer als Angehöriger oder Arzt bei der Selbsttötung hilft, aber das Ganze nicht als Geschäft betreibt, soll weiterhin straffrei bleiben. Zur Wahl standen vier verschiedene, fraktionsübergreifende Gesetzentwürfe zur Neuregelung der Sterbehilfe. Die Debatte verlief ernsthaft, persönlich und respektvoll; viele Abgeordnete erzählten von eigenen Erfahrungen mit Verwandten und Bekannten. Über den Tod nachzudenken sei kein leichter Gedanke und es gebe in diesen Fragen keine einfachen Antworten, sondern viele Facetten, sagten mehrere Abgeordnete.
Die Schweiz ist das einzige Land, das Sterbehilfe auch Ausländern ermöglicht. Die meisten von ihnen, die zum Sterben in die Schweiz kommen, stammen aus Deutschland und Grossbritannien.
Kommentar verfassen